AGB
Tamara Rettenwander,
Adele Stürzl Weg 11, 6330 Kufstein, Österreich
+43 (0) 650 216 0089 | info@klangtastisch.at | www.klangtastisch.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen und Angebote von klangtastisch – Tamara Rettenwander, insbesondere für musikalische Live-Auftritte bei Hochzeiten, Taufen, Firmenveranstaltungen, Hotels oder sonstigen Events.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung zustande. Individuelle Absprachen sind gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Leistungen
Die angebotenen Leistungen umfassen Live-Klaviermusik entsprechend der vereinbarten Dauer, Location und musikalischen Wünsche.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu überweisen.
5. Rücktritt & Stornobedingungen
Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Termin sind 50% der Gage fällig, bei späterer Stornierung der gesamte Betrag (ausgenommen unvorhergesehener Krankheit oder Umwelteinflüsse). Sollte höhere Gewalt, seitens des Auftraggebers, die Veranstaltung verhindern, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ist dies nicht möglich, bleibt eine vorhandene Anzahlung als Entschädigung für die blockierte Zeit erhalten. Bei Ausfall eines Musikers aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, wird versucht, Ersatz zu finden. Falls dies nicht möglich ist, wird die dafür bereits geleistete Anzahlung zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Haftung
Die Dienstleisterin haftet nicht für Ausfälle oder Schäden, die durch unvorhersehbare Umstände (z. B. Wetter, Technikversagen) entstehen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
7. Urheberrechte
Ton- und Bildaufnahmen der Darbietung dürfen nach Absprache veröffentlicht werden. Die Künstlerin behält sich das Recht vor, eigene Mitschnitte zu Werbezwecken zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
8. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Innsbruck.
